Es ist echt unglaublich was es in Deutschland für Urteile gibt. Jetzt werden schon RSS-Feeds zur Urheberrechtsverletzung:
Wer ohne Genehmigung des Urhebers den Inhalt eines RSS-Feeds auf seiner Website veröffentlicht, verstößt gegen das Urheberrecht und ist schadensersatzpflichtig. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Mitte entschieden.
Bei solchen Urteilen kann man das Amtsgericht Hamburg-Mitte jetzt kaum noch von dem Landgericht Hamburg unterscheiden. m(
Wir sind echt bald wieder im Web 1.0 angekommen. Aber keine Angst, meine Inhalte habe ich schon vor einer Weile unter eine CC-Lizenz gestellt (hier nachzulesen), wo u.a. die Verbreitung erlaubt ist.