Der FoeBud e.V. hat eine Petition Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren gestartet. Bis zum 21. Februar 2011 soll eine Verfassungsbeschwerde gegen das “Zugangserschwernisgesetz” beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Die Kritikpunkte:
- Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
- Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
- Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
- Das Sperren kann die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig.
Als Rechtsanwälte sind Dominik Boecker und der bekannte Thomas Stadler mit an der Ausführung der Verfassungsbeschwerde beteiligt (Stadler hat schon im November ausführlich dargelegt, warum das Zugangserschwernisgesetz verfassungswidrig ist).
Mitmachen kann im Prinzip jeder Betroffene, in dem Fall also jede/r Internetnutzer/in. Zudem sind Website-Betreiber doppelt betroffen, da sie unschuldig auf die Sperrliste geraten könnten, ebenso wie ISPs die auch gegen ihren Willen diese Regelung umsetzen müssten.
Anders als bei der Beschwerde gegen den Zensus 2011 muss man diesmal nach dem Ausfüllen des Online-Formulares einen Vordruck ausdrucken, diesen unterschreiben und zum FoeBud e.V. schicken, das gleiche Verfahren wie es bei der Beschwerde gegen ELENA und zuvor bei der Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Fall war.
Die zweite Runde im Kampf gegen Internetsperren hat begonnen – verbreitet die Petition, damit möglichst viele mitmachen! Meine Vollmacht ist bereits auf dem Weg zur Post. :-)
Achtung – nur gültige Vollmachten, die bis zum 12. Februar 2011 beim FoeBud e.V. eingegangen sind, können für die Verfassungsbeschwerde verwendet werden! Nur online ausfüllen reicht in diesem Fall nicht!
Los geht’s!
Der FoeBud e.V. hat eine Petition Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren gestartet. Bis zum 21. Februar 2011 soll eine Verfassungsbeschwerde gegen das “Zugangserschwernisgesetz” beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Die Kritikpunkte: Dieses Gesetz schafft...